Ehrungen und Ehrenzeichen im Deutschen Chorverband

Der Deutsche Chorverband kennt und unterscheidet Ehrungen für Einzelpersonen und Chöre. Ehrungen für Einzelpersonen vergibt der DCV an aktive Mitglieder, die im Augenblick der Verleihung als Sänger:in oder Chorleiter:in Mitglied eines dem DCV angeschlossenen Chores sind. Für die Begründung der erforderlichen Singe- oder Chorleitertätigkeit genügen alle tatsächlich geleisteten Jahre, die in einem Chor als Chormitglied oder Chorleiter:in erreicht worden sind. Dabei ist es nicht Voraussetzung, dass diese Jahre in einem dem DCV angeschlossenen Chor erfüllt worden sind. Entscheidend bleibt vielmehr, dass der oder die zu Ehrende im Augenblick der Auszeichnung einem Chor des DCV angehört.

Vereine und Ensembles richten Anträge für eine Ehrung durch den DCV bitte an ihren zuständigen DCV-Mitgliedsverband.

Bei Ehrungen für Chorleiter:innen und Sänger:innen können sie von den technischen Möglichkeiten der OVERSO profitieren und die Ehrungen direkt digital beim zuständigen Mitgliedsverband beantragen. In diesem Fall ist das Ausfüllen und Versenden eines Antragsformulars vom Verein an den Mitgliedsverband nicht mehr notwendig.

Ehrungen für Vereine sind mittels Antragsformular durch den zuständigen Mitgliedsverband einzureichen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle Ihres zuständigen DCV-Mitgliedsverbands.

Die vom DCV verliehenen Ehrenzeichen und Urkunden werden kostenlos versandt. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens fünf Wochen. Der Vereinsvorstand hat darüber hinaus die Durchlaufzeit der Anträge bei den Mitgliedsverbänden zu berücksichtigen.

Die Deutsche Chorjugend hat eine eigene Ehrungsordnung.
Die Mitgliedsverbände geben sich bei Bedarf eigene Ehrungsordnungen, die sich zur DCV-Ehrungsordnung ergänzend auswirken.

 

1. Ehrungen für Einzelmitglieder und Chorleiter

Für Chormitglieder, die eine aktive Mitgliedschaft von mindestens 50, 60, 65, 70 Jahren nachweisen können, wird ein Ehrenzeichen in Gold mit Urkunde verliehen.

Für Chormitglieder, die eine aktive Mitgliedschaft von mindestens 75 bzw. 80 Jahren nachweisen können, wird eine Ehrenurkunde verliehen. Ein Ehrenzeichen ist hierfür nicht vorgesehen.

Für Chorleiter:innen, die eine Chorleitertätigkeit von mindestens 25 Jahren nachweisen können, wird das Chorleiter-Ehrenzeichen in Silber mit Urkunde verliehen.

Für Chorleiter:innen, die eine Chorleitertätigkeit von 40, 50 oder 60 Jahren nachweisen können, wird das Chorleiter-Ehrenzeichen in Silber mit Gold bzw. in Gold und mit Urkunde verliehen.

 

2. Ehrungen für Chöre

Der DCV verleiht Chören, die ein Bestehen von 75 Jahren (darüber hinaus in den Jahren, die durch 25 teilbar sind) nachweisen können, eine Ehrenurkunde. Der DCV kann Chöre ehren, die ein Bestehen von 50 Jahren nachweisen können, sofern die Ehrungsordnung des Mitgliedsverbandes diese Ehrung selbst nicht vorsieht. Ein Nachweis über Gründungsdatum, ununterbrochene Chortätigkeit und Mitgliedschaft im DCV ist zu erbringen.

Chöre, die ein 125-jähriges Bestehen (und darüber hinaus in den Jahren, die durch 25 teilbar sind) nachweisen können, erhalten neben der Ehrenurkunde eine Spende zur Anschaffung von Noten (pro singendem Mitglied 1,50 €). Dieser Wunsch ist auf einem gesonderten Formblatt zu melden. Die Höhe der Förderung wird jährlich vom Präsidium festgelegt und richtet sich nach der Anzahl der im laufenden Beitragsjahr gemeldeten aktiven Sänger:innen. Der Anspruch besteht nur bis zum 31.12. des entsprechenden Jubiläumsjahres. Voraussetzung ist, dass die gewünschten Noten selbst bestellt und bezahlt worden sind. Es sind eine Kopie der bezahlten Rechnung sowie ein Nachweis der Zahlung einzureichen.

3. Ehrungen für regionale Chorverbände

Der DCV verleiht regionalen Chorverbänden, die ein Bestehen von 75 Jahren (darüber hinaus in den Jahren, die durch 25 teilbar sind) nachweisen können, eine Ehrenurkunde. Ein Nachweis über Gründungsdatum, ununterbrochene Verbandstätigkeit und Mitgliedschaft im DCV ist zu erbringen. Bei dem regionalen Chorverband muss es sich um eine juristische Person als eigenständiger Träger von Rechten und Pflichten handeln.

4. Goldenes Ehrenzeichen des DCV

Für Personen, die sich um den DCV herausragende Verdienste erworben haben, wird das "Goldene Ehrenzeichen des DCV" verliehen. Dieses Ehrenzeichen ist eine Auszeichnung, die unabhängig von Alter und Zeit, herausragende Leistungen, die über die Erfüllung der aus der Wahlfunktion erwachsenen Pflichten hinausgehen, würdigen soll. Dieses Ehrenzeichen hat seinen Wert nicht zuletzt in der Seltenheit. Es kann nicht beantragt werden. Das Initiativ- und Entscheidungsrecht liegt ausschließlich beim DCV-Präsidium.

5. Ehrenmitgliedschaft im DCV

Auf Antrag des DCV-Präsidiums verleiht der DCV Personen, die sich um den DCV herausragende Verdienste erworben haben und seit drei Legislaturperioden Mitglieder im DCV-Präsidium sind, die Ehrenmitgliedschaft im DCV (im Sinne einer reinen Ehrung ohne Sonderrechte).

Das DCV-Präsidium verleiht Personen oder Organisationen, die sich um den DCV herausragende Verdienste erworben haben oder sich in herausragender Weise für den Chorgesang in der Gesellschaft engagiert haben, die Auszeichnung "Botschafter des Chorgesangs" (im Sinne einer reinen Ehrung ohne Sonderrechte).

Beantragung von Ehrungen:

Ehrungen für Sänger:innen und Chorleiter:innen können von Vereinen und Ensembles digital über die OVERSO, die Online-Vereins-Organisation des DCV, beantragt werden. Zur OVERSO gelangen Sie hier. Bei Fragen oder Problemen mit der digitalen Beantragung kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle Ihres zuständigen DCV-Mitgliedsverbands. Eine Übersicht aller DCV-Mitgliedsverbände finden Sie hier.

Anträge für die Ehrung von Vereinen richten Sie bitte digital oder postalisch mittels des Antragsformulars an Ihren DCV-Mitgliedsverein.

Wenn Sie Anspruch auf eine Spende zur Anschaffung von Noten haben, füllen Sie bitte zusätzliches dieses Formular aus.

Anträge für die Ehrung von regionalen Chorverbänden richten Sie bitte formlos - gegebenfalls mit entsprechenden Belegen - an: info[at]deutscher-chorverband.de.