GEMA-GESAMTVERTRAG des DCV

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) sorgt in Deutschland dafür, dass Komponist:innen, Textdichter:innen, Musikverleger:innen bzw. deren Rechtsnachfolger:innen bei einer Nutzung ihrer Werke nicht leer ausgehen.

Musiknutzer:innen in Deutschland – also auch alle Chöre und Ensembles – haben es also nur mit einem einzigen Ansprechpartner zu tun, wenn es um die Rechte an geschützten Werken des musikalischen Weltrepertoires geht.

Die GEMA überträgt die Nutzungsrechte an den Veranstalter gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung, die sie dann nach Abzug der Verwaltungskosten an die betroffenen Urheber:innen abführt.

Da alle Chöre der Mitgliedsverbände im Deutschen Chorverband (DCV) regelmäßig Werke des GEMA-Repertoires nutzen, hat der DCV mit der GEMA einen Gesamtvertrag geschlossen.

Für die GEMA-Meldungen können Mitgliedsvereine die Online-Vereins-Organisation (OVERSO) nutzen.


Das beinhaltet der GEMA-Vertrag des DCV

Der Gesamtvertrag, den der DCV mit der GEMA geschlossen hat und dessen letzte Fassung am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, gilt für sämtliche DCV-Mitgliedsverbände.

Die GEMA gewährt für alle lizenzpflichtigen Musiknutzungen der Mitglieder des Deutschen Chorverbands, also allen Mitgliedsvereinen, Chören, Kreischorverbänden, Chorbezirken und Sängergruppen, einen Nachlass von 20% auf die Vergütungssätze für Musikaufführungen mit Live- und/oder Tonträgerwiedergabe und Musikwiedergaben im Internet, aktuell nach den Tarifen der GEMA U-K, U-V, RV-L und VR-OD 10, soweit sie ordnungsgemäß angemeldet sind.

Darüber hinaus gewährt die GEMA den DCV-Mitgliedern zusätzlich einen pauschalen Kulturrabatt in Höhe von 15 Prozent für chorische Veranstaltungen auf die Tarife U-K und U-V, sofern sie ordnungsgemäß angemeldet sind.

Für den Tarif VR-OD 10 wird ehrenamtlich geführten Vereinen und Institutionen unter Vorlage einer Gemeinnützigkeitsbescheinigung ein Gemeinwohlnachlass in Höhe von 15 Prozent eingeräumt, sofern mit dem Online-Service keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden. Dies ist im Formular zur Musiknutzung auf Internetseiten entsprechend anzukreuzen. Wichtig ist, dass das ausgefüllte Formular zusammen mit der Gemeinnützigkeitsbescheinigung per E-Mail an kontakt[at]gema.de oder per Post an GEMA KundenCenter, 11506 Berlin gesendet wird, da die Nachlässe für DCV-Mitglieder und der Gemeinwohlnachlass über eine Meldung im GEMA-Lizenzshop nicht berücksichtigt werden.

Für die Produktion von Tonträgern (CDs oder DVD) gelten die üblichen Tarife der GEMA, hierfür werden keine Nachlässe gewährt und diese Anmeldung kann direkt online bei der GEMA erfolgen.


Was Chöre wissen und tun sollten

Jeder (Chor-)Verein, der selbst als Veranstalter bzw. Produzent (z. B. von CDs) fungiert, ist grundsätzlich zur Anmeldung sämtlicher Konzerte, Chorveranstaltungen und anderweitiger Nutzung von Musik unter Angabe der Musikfolgen bzw. Programme verpflichtet. Dies gilt gleichermaßen für kostenpflichtige wie kostenfreie Veranstaltungen und auch bei allen geselligen Veranstaltungen, Weihnachtsfeiern, Theaterabenden, Umzugsmusiken, Festakten bei offiziellen Gelegenheiten, Freundschaftssingen und Wohltätigkeitssingen.

Jede Veranstaltung eines (Chor-)Vereins ist umgehend ab Veranstaltungstag/Beginn der Nutzung inkl. Angabe seiner DCV-Mitgliedsnummer und vollständiger Programmfolge gegenüber dem jeweiligen DCV-Mitgliedsverband anzumelden (und nicht beim DCV!). Dies kann mit wenigen Klicks online über die OVERSO erledigt werden. In diesem Fall ist das Ausfüllen und Versenden des Meldeformulars vom Verein an den Mitgliedsverband nicht mehr notwendig. Der Mitgliedsverband leitet die Meldung dann direkt digital an die GEMA weiter. Die entsprechenden Meldefristen erfragen Chöre bei ihrem jeweiligen DCV-Mitgliedsverband. Sollten Sie unsicher sein, zu welchem Verband Sie gehören, können Sie sich an der neunstelligen DCV-Mitgliedsnummer Ihres Chores orientieren: Die ersten beiden Ziffern geben Auskunft über den jeweiligen Mitgliedsverband. (Hier finden Sie eine Liste aller DCV-Mitgliedsverbände inklusive deren Nummern.)

Da die DCV-Mitgliedsverbände bezüglich der GEMA-Abrechnung unterschiedliche Regelungen mit ihren eigenen Kreisverbänden und Chor-/Vereinen haben, müssen sich die einzelnen Chöre bei konkreten Fragen zur Abrechnung immer an ihren Mitgliedsverband wenden.

Kommt ein Verein seiner Meldeverpflichtung nicht nach und/oder die GEMA stellt eine nicht angemeldete Veranstaltung fest, ist sie nach § 5.2. des Vertrages berechtigt, ihre Ansprüche beim anmeldepflichtigen Veranstalter in doppelter Höhe geltend zu machen.


Formulare und weitere Informationen:

GEMA-Meldungen können von Vereinen und Ensembles digital über die OVERSO, die Online-Vereins-Organisation des DCV, direkt an den Mitgliedsverband übermittelt werden. Zur OVERSO gelangen Sie hier. Bei Fragen oder Problemen mit der digitalen Beantragung kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle Ihres zuständigen DCV-Mitgliedsverbands. Eine Übersicht aller DCV-Mitgliedsverbände finden Sie hier.

Sollte Ihr Verband die OVERSO noch nicht nutzen, füllen Sie bitte das GEMA-Meldeformular für DCV-Mitglieder und -Mitgliedschöre (PDF) aus.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie das GEMA-Formular erst dann am Computer ausfüllen können, wenn Sie es zuvor abgespeichert haben. Bitte senden Sie das Meldeformular an Ihren DCV-Mitgliedsverband, nicht an die DCV-Geschäftsstelle.