FAQ Arrangement-Wettbewerb

Fragen zu den Teilnahmebedingungen

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Teilnahmeberechtigt sind Personen jeglichen Alters mit deutscher oder israelischer Staatsbürgerschaft oder mit Wohnsitz in Deutschland bzw. Israel.

 

In welcher Form soll ich die Arrangements einreichen? 

Die Arrangements sind digital und ohne Namensnennung im PDF und MusicXML-Format einzureichen. Wenn möglich, soll auch eine Midi-Datei eingereicht werden.

Die Abgabe erfolgt per E-Mail an: projektbuero[at]deutscher-chorverband.de

 

Was muss ich außer den Arrangements einreichen?

Bitte reichen Sie eine Biografie (max. 1500 Zeichen, mit Foto) und ein kurzes Konzeptionsschreiben (ohne Namensnennung) ein, aus dem Informationen zur Wahl der Lieder und zu künstlerischen Entscheidungen hervorgehen.
Die Texte können auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

Ein Bewerbungsformular ist nicht nötig.

Die Abgabe erfolgt per E-Mail an: projektbuero[at]deutscher-chorverband.de

 

Wann ist die Deadline?

Einreichungsschluss ist der 31.12.2024.

Fragen zur Einreichung von Kompositionen

Was ist die Aufgabe des Arrangement-Wettbewerbs?

In Auseinandersetzung mit chormusikalischer Erinnerungskultur sollen Komponist:innen zwei neue Chor-Arrangements von je einem Titel aus dem hebräisch- und dem deutschsprachigen Teil des „Deutsch-Jüdischen Liederbuchs von 1912“ erstellen. Auch die Verschränkung zweier Vorlagen in einem Arrangement ist möglich.

 

Wo finde ich das ursprüngliche Notenmaterial?

Alle Materialien zum „Deutsch-Jüdischen Liederbuch von 1912“ sind in originaler und modernisierter Form über folgende Website einzusehen: 

https://www.arche-musica.org/work/sefer-ha-shirim-das-buch-der-lieder/

 

Für welche Chorbesetzung soll ich arrangieren?

Die Stimmverteilung darf zwei- bis vierstimmig sein. Die Zielgruppe (Kinder-, Jugend-, Erwachsenenchor etc.) sowie die Besetzung (gleichstimmig oder gemischt) können frei gewählt werden.

 

Kann ich ein bereits vorhandenes Werk einreichen?

Der Wettbewerb bewertet neue Chorwerke, die auf dem Repertoire des „Deutsch-Jüdischen Liederbuchs von 1912“ basieren. Die Werke dürfen noch nicht aufgeführt, verlegt oder im Rahmen eines weiteren Wettbewerbs eingereicht worden sein.

 

Kann ich ein Werk für Chor und Begleitinstrumente einreichen?

Jedes Werk soll entweder für Chor a cappella oder Chor mit maximal einem Begleitinstrument (Gitarre, Klavier) arrangiert werden und unverstärkt aufgeführt werden können. Body-Percussion-Elemente sind zulässig.

 

Welche Länge sollen die Arrangements haben?

Beide Arrangements (oder die Verschränkung zweier Vorlagen in einem Arrangement) sollen zusammen zwischen 6 und 10 Minuten lang sein.

 

Kann ich eine Gemeinschaftsarbeit einreichen?

Ja. Bitte halten Sie in diesem Fall Rücksprache mit Benno Hoppe oder Matti Oehl vom Deutschen Chorverband. Siehe: benno.hoppe[at]deutscher-chorverband.de oder matti.oehl[at]deutscher-chorverband.de.

 

Kann ich mehrere Beiträge zum Wettbewerb einreichen?

Nein. Jede Person darf nur einmal teilnehmen.

Wissenswertes zu Preisen und Jury

Wie sind die Bewertungskriterien der Jury?

Eine Jury von Chormusikexpert:innen bewertet die Kompositionen nach ihrem Innovationswert, dem vokalen Zugang, der Wirkungstiefe der kompositorischen Ideen und ihrem Kompositionskonzept hinsichtlich der gewählten Vorlage und der Idee der chormusikalischen Erinnerungskultur.

Als innovativ werden Ideen verstanden, die die Chormusik um ein neues oder verändertes Element bereichern – das können sowohl erweiterte Stimm- und Klangtechniken als auch Ideen für die Aufführungspraxis sein (z. B. dramaturgischer Art). Ein wesentliches Kriterium für die Jury ist auch die praktische Umsetzbarkeit der Kompositionen für Amateurchöre.

 

Welche Preise kann ich gewinnen?

Insgesamt stehen Preisgelder von 20.000 € zur Verfügung. Über die Anzahl der Preisträger:innen und die Verteilung der Preisgelder entscheidet die Jury. Darüber hinaus vergibt Schott Music einen Verlagspreis und verlegt ausgezeichnete Kompositionen.

Alle Preisträger:innen erhalten ein kostenfreies Ticket für das Deutsche Chorfest 2025 in Nürnberg. Die Fahrt- und Unterkunftskosten werden bis zu einer Höhe von 500 € pro Person (innerhalb Deutschlands) bezuschusst.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Urheberrecht bleibt bei den Arrangeur:innen. 

Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären ihr Einverständnis mit Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Aufnahmen seitens des DCV sowie Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern (einschließlich deren Vervielfältigung und Verwertung) im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, dem Chorfest und der chor.com. Die auf diesen Bild- und/oder Tonaufnahmen vervielfältigten Musikwerke der Teilnehmenden dürfen sachlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt vervielfältigt, verbreitet, aufgeführt, mit anderen Werkarten verbunden, gesendet und/oder öffentlich zur Verfügung gestellt werden, sofern es sich nur um die nicht-kommerzielle Nutzung dieser Bild- und/oder Tonaufnahmen oder Presseberichterstattung handelt.

Der Rechtsweg ist in allen Belangen des Wettbewerbs ausgeschlossen.

Bei weiteren Fragen zum Wettbewerb wenden Sie sich gern an Benno Hoppe und Matti Oehl unter benno.hoppe[at]deutscher-chorverband.de oder matti.oehl[at]deutscher-chorverband.de.