Zelter-Plakette

Die Zelter-Plakette ist die höchste deutsche Auszeichnung für Amateurchöre. Der Bundespräsident verleiht sie alljährlich an Chöre, die seit mindestens 100 Jahren ununterbrochen musikalisch wirken und sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben. Zusammen mit der Zelter-Plakette wird eine vom Bundespräsidenten unterzeichnete Urkunde überreicht.

Die bundesweit zentrale Verleihungsveranstaltung der Zelter-Plakette findet jährlich traditionell drei Wochen vor Ostern am Sonntag Laetare im Rahmen der Tage der Chor- und Orchestermusik an wechselnden Orten statt. Bei diesem Festakt überreicht der Bundespräsident einem der auszuzeichnenden Chöre die Zelter-Plakette und die Urkunde stellvertretend für alle Chöre, die diese Ehrung im gleichen Jahre erfahren. Wenn der Bundespräsident verhindert ist, nimmt an seiner Stelle die Beauftragte für Kultur und Medien oder der für Kultur zuständige Minister oder Senator, in dessen Land der Festakt stattfindet, die Verleihung vor.

Alle anderen ausgezeichneten Chöre eines Jahres erhalten ihre Urkunde und Plakette erst nach der bundesweit zentralen Verleihungsveranstaltung in einer eigenen Zeremonie. In einigen Bundesländern findet eine Festveranstaltung statt, in der der jeweilige Kultusminister die Plaketten und Urkunden aushändigt. In anderen Bundesländern erfolgt die Aushändigung durch den zuständigen Regierungspräsidenten oder dessen Beauftragten bei einem Jubiläumsfest des Chores oder bei anderer Gelegenheit. Auskunft hierüber erteilt das zuständige Kultusministerium.

Informationen zum Antragsverfahren


Was gilt für Chöre in Mitgliedsverbänden des Deutschen Chorverbands?

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester ist die Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses und koordiniert damit das Antragsverfahren zur Verleihung der Zelter-Plakette. An dieser Stelle finden Sie weitere Informationen sowie das Antragsformular zum Download.

Chöre, die den Mitgliedsverbänden des Deutschen Chorverbands (DCV) angehören, übermitteln ihren Antrag bis zum 31. März des Vorjahres der gewünschten Verleihung an ihren jeweiligen DCV-Mitgliedsverband, der den Antrag an den DCV weiterleitet. Eine Übersicht aller DCV-Mitgliedsverbände finden Sie hier.

Bitte senden Sie die Unterlagen möglichst in digitaler Form (Datei mit allen Arbeitsblättern des Antragsformulars samt eingescannten Nachweisen) an die E-Mail-Adresse Ihres DCV-Mitgliedverbands und sowie zusätzlich in cc an den Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (E-Mail-Adresse plaketten[at]bundesmusikverband.de).
Das ausgedruckte und unterschriebene Tabellenblatt "2 – Antrag Ausdruck" senden Sie bitte zusätzlich per Post an Ihren DCV-Mitgliedsverband.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Antrag digital einzusenden, können Sie den Antrag samt Unterlagen in einfacher Ausführung in Papierform per Post an Ihren DCV-Mitgliedsverband schicken.

Der Antrag wird nun formal geprüft und auf dem ausgedruckten Tabellenblatt "2 – Antrag Ausdruck" wird die Vollständigkeit des Antrags und die Plausibilität der in dem Antrag gemachten Angaben bescheinigt. Der DCV leitet die geprüften Anträge aus seinen Mitgliedsverbänden nebst den eingereichten Unterlagen anschließend an die Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses beim Bundesverband Chor & Orchester e.V. weiter.

Chöre, die durch eine andere bundesweit tätige Chororganisation vertreten werden, richten ihren Antrag an ihre Chororganisation beziehungsweise deren Mitgliedsverbände. Chöre ohne Verbandszugehörigkeit richten den Antrag an das jeweils zuständige Landesministerium.


Was gilt für Chöre im Ausland?

Chöre mit Sitz im Ausland richten ihren Antrag über die jeweilige diplomatische oder konsularische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland an das Auswärtige Amt. Das Auswärtige Amt prüft den Antrag formal und bescheinigt die Vollständigkeit des Antrags und die Plausibilität der in dem Antrag gemachten Angaben. Das Auswärtige Amt leitet den Antrag nebst den eingereichten Ergänzungsunterlagen an die Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses weiter.


Antragunterlagen und Fristen

Elektronische Antragstellung

Bitte füllen Sie zur elektronischen Antragstellung das Antragsformular mit den Tabellenblättern "1 –Antragstellung" und "2 – Antrag Ausdruck" aus. Senden Sie das ausgefüllte Tabellenblatt "1 –Antragstellung" sowie sämtliche eingescannte Belege bis zum 31. März des Vorjahres der gewünschten Verleihung sowohl an die E-Mail-Adresse Ihres DCV-Mitgliedverbands als auch an den Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V (plaketten[at]bundesmusikverband.de).

Beim Ausfüllen von Tabellenblatt 1 wird automatisch das Tabellenblatt "2 – Antrag Ausdruck" generiert. Bitte drucken Sie es aus, unterschreiben Sie es und senden es zusätzlich per Post an Ihren DCV-Mitgliedsverband. Das Tabellenblatt "0 – Hinweise" führt Sie durch die Antragstellung.

Antragsstellung in Papierform

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Antrag online einzusenden, können Sie den Antrag samt Unterlagen in Papierform per Post an Ihren DCV-Mitgliedsverband schicken.


Der Empfehlungsausschuss

Dem Empfehlungsausschuss gehören unter anderem ein Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und ein Vertreter der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) an. Der Empfehlungsausschuss tagt im Regelfall im Herbst des Vorjahres der beantragten Verleihung und entscheidet über die ihm vorgelegten Anträge. Anträge, die vom Empfehlungsausschuss befürwortet werden, schlägt das jeweils zuständige Landesministerium für Kultur beziehungsweise das Auswärtige Amt dem Bundespräsidenten zur Verleihung der Zelter-Plakette vor.


Kontakt

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung kontaktieren Sie bitte den Bundesmusikverband Chor & Orchester:

Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.
Zelter-Plaketten
Hugo-Herrmann-Str. 24 | 78647 Trossingen

Gudrun Walter
07425 - 32 88 06 - 30
walter[at]bundesmusikverband.de