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Die relevantesten GEMA-Tarife plus Nachlass für DCV-Mitglieder im Überblick
Tarif U-K
Chorische Veranstaltungen (Konzerte) mit Unterhaltungsmusik oder Konzerte mit überwiegender Unterhaltungsmusik
- Beispiele: Frühlingskonzerte, Herbstkonzerte, Weihnachtskonzerte oder Ständchen, also Konzerte mit oder ohne Orchester, Konzerte mit sonstiger Musikbegleitung oder ausschließlich chorische Darbietungen
- Preisnachlässe: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20% plus 15% pauschaler Kulturrabatt
Tarif RV/L
Chorische Veranstaltungen (Konzerte) mit überwiegend Werken der ernsten Musik
- Dieser Tarif greift meist bei Nutzung „klassischer“ Musik in Konzerten
- Abrechnung: Bei Aufführung von einem geschützten Werk erfolgt die Abrechnung mit 5% vom Brutto-Kartenumsatz, bei zwei geschützten Werken mit 7,5% vom Bruttokartenumsatz und bei drei und mehr geschützten Werken oder einem abendfüllenden Werk mit 10% vom Bruttokartenumsatz.
- Preisnachlass: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20%
Tarif P-K
Konzerte, die ausschließlich pädagogischen Zwecken dienen
- Beispiele: Schüler:innenkonzerte, Schulfeiern
- Preisnachlass: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20%
Gesellige Veranstaltungen
Gesellige (nicht chorische) Veranstaltungen, in denen in der Regel wenig bis keine chorischen Darbietungen stattfinden und/oder eine Musikwiedergabe durch Dritte, wie Bands, Alleinunterhalter:innen, DJ oder auch Tonträger etc. erfolgt. Diese werden je nach Art der Veranstaltung lizenziert:
Tarif U-V
Gesellige (nicht chorische) Veranstaltungen mit Live-Musiker:innen
- Beispiele: Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Live-Musiker:innen bei Vereinsfesten, Jubiläen, Frühschoppen, Tanzveranstaltungen, Mitgliederversammlungen oder Gremiensitzungen
- Preisnachlässe: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20% plus 15% Nachlass für kulturelle Belange, wenn nachweislich keine wirtschaftlichen Zwecke mit den Veranstaltungen verfolgt wurden
Tarif M-V
Gesellige (nicht chorische) Veranstaltungen mit Musikwiedergaben mittels Tonträgern
- Beispiele: Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe bei Vereinsfesten, Bunten Abenden, Bällen, Tanzveranstaltungen oder auch Umzügen mit Lautsprecherwagen
- Preisnachlässe: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20% plus 15% Nachlass für kulturelle Belange, wenn nachweislich keine wirtschaftlichen Zwecke mit den Veranstaltungen verfolgt wurden
Tarif U-ST
Gesellige (nicht chorische) Veranstaltungen im Freien mit Musikwiedergaben in Form von Live-Musik durch Musiker:innen oder durch Tonträger ohne Eintritt
- Beispiele: Straßenfest, Dorf- oder Stadtfeste, Märkte oder sonstige Veranstaltungen, die im Freien stattfinden
- Wichtig: Dieser Tarif gilt NICHT, sofern hierfür ein Eintrittsgeld oder ein Kostenbeitrag erhoben wird.
- Preisnachlass: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20%
Tarif WM-T
Wiedergabe von Live-Musik oder Musikwiedergabe mittels Tonträger auf Weihnachtmärkten ohne Eintritt
- Wichtig: Verantwortlich für die GEMA-Meldung ist der Veranstalter eines Weihnachtsmarktes. Ein Chor ist nur dann zur GEMA-Meldung verpflichtet, wenn er selbst als Veranstalter fungiert.
- Preisnachlass: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20%
Weitere Musiknutzung
Tarif U-K | 1.1.3.
Bühnenaufführungen mit Musikwiedergaben (Kabarett), sofern die Musikwiedergaben Bestandteil des Programms sind
- Beispiele: Comedyveranstaltungen, Kabarett
- Preisnachlässe: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20% plus 15% Nachlass für kulturelle Belange, wenn nachweislich keine wirtschaftlichen Zwecke mit den Veranstaltungen verfolgt wurden
Tarif BM
Nutzung des GEMA-Repertoires in Bühnenwerken des Sprechtheaters
- Beispiel: (Sprech-)Theateraufführungen mit Musikeinlagen
- Preisnachlass: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20%
Tarif R
Hintergrundmusikwiedergabe ohne Veranstaltungscharakter mit Wiedergabe von Hörfunksendungen
- Beispiele: Wiedergaben im Gastronomischen Betrieb, Werk- und Büroräumen, so genannter „Ladenfunk“
- Preisnachlass: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20%
Tarif FS
Hintergrundmusikwiedergabe ohne Veranstaltungscharakter mit Wiedergabe von Fernsehsendungen
- Beispiele: Wiedergaben im Gastronomischen Betrieb, Werk- und Büroräumen
- Preisnachlass: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20%
Tarif M-U
Hintergrundmusikwiedergaben ohne Veranstaltungscharakter mit Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe
- Beispiele: Wiedergaben im Gastronomischen Betrieb, Werk- und Büroräumen
- Preisnachlass: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20%
Tarif VR-OD 10
Hintergrundmusikwiedergabe im Internet
- Beispiele: Onlinenutzungen in geringem Umfang, wie Music-on-Demand, Video-on-Demand, d.h. die Nutzung von Musik oder Videos mit Musik z.B. auf der Vereinswebsite als Abruf per Download und/oder Streaming oder als Hintergrundmusik
- Preisnachlass: Es wird kein DCV-Gesamtvertragslass gewährt.
- Gemeinwohlnachlass gemäß Tarif: Soweit der Lizenznehmer ein ehrenamtlich geführter Verein ist und eine Bescheinigung seiner Gemeinnützigkeit im Sinne von § 52 AO vorlegt, wird ein Gemeinwohlnachlass in Höhe von 15 % auf die Vergütungen eingeräumt. Voraussetzung ist, dass mit dem Online-Service keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden. Um vom Gemeinwohlnachlass profitieren zu können, ist bei der Anmeldung im Bemerkungsfeld darauf hinzuweisen.
Tarif VR-OD 15
Zeitgleiche oder zeitversetzte öffentliche Zugänglichmachung von Veranstaltungen mit Musik via Internet
- Beispiele: Lineares Streaming, z.B. bei Konzerten
- Preisnachlass: Es wird kein DCV-Gesamtvertragsnachlass gewährt.