Test mit Sprunglink

Sprunglink

Sprunglink extern

 

 

Die relevantesten GEMA-Tarife plus Nachlass für DCV-Mitglieder im Überblick

Tarif U-K

Chorische Veranstaltungen (Konzerte) mit Unterhaltungsmusik oder Konzerte mit überwiegender Unterhaltungsmusik 

  • Beispiele: Frühlingskonzerte, Herbstkonzerte, Weihnachtskonzerte oder Ständchen, also Konzerte mit oder ohne Orchester, Konzerte mit sonstiger Musikbegleitung oder ausschließlich chorische Darbietungen
  • Preisnachlässe: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20% plus 15% pauschaler Kulturrabatt

Tarif RV/L

Chorische Veranstaltungen (Konzerte) mit überwiegend Werken der ernsten Musik

  • Dieser Tarif greift meist bei Nutzung „klassischer“ Musik in Konzerten
  • Abrechnung: Bei Aufführung von einem geschützten Werk erfolgt die Abrechnung mit 5% vom Brutto-Kartenumsatz, bei zwei geschützten Werken mit 7,5% vom Bruttokartenumsatz und bei drei und mehr geschützten Werken oder einem abendfüllenden Werk mit 10% vom Bruttokartenumsatz. 
  • Preisnachlass: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20% 

Tarif P-K 

Konzerte, die ausschließlich pädagogischen Zwecken dienen 

  • Beispiele: Schüler:innenkonzerte, Schulfeiern
  • Preisnachlass: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20%

Gesellige Veranstaltungen

Gesellige (nicht chorische) Veranstaltungen, in denen in der Regel wenig bis keine chorischen Darbietungen stattfinden und/oder eine Musikwiedergabe durch Dritte, wie Bands, Alleinunterhalter:innen, DJ oder auch Tonträger etc. erfolgt. Diese werden je nach Art der Veranstaltung lizenziert:

Tarif U-V

Gesellige (nicht chorische) Veranstaltungen mit Live-Musiker:innen

  • Beispiele: Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Live-Musiker:innen bei Vereinsfesten, Jubiläen, Frühschoppen, Tanzveranstaltungen, Mitgliederversammlungen oder Gremiensitzungen
  • Preisnachlässe: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20% plus 15% Nachlass für kulturelle Belange, wenn nachweislich keine wirtschaftlichen Zwecke mit den Veranstaltungen verfolgt wurden
     

Tarif M-V

Gesellige (nicht chorische) Veranstaltungen mit Musikwiedergaben mittels Tonträgern

  • Beispiele: Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe bei Vereinsfesten, Bunten Abenden, Bällen, Tanzveranstaltungen oder auch Umzügen mit Lautsprecherwagen
  • Preisnachlässe: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20% plus 15% Nachlass für kulturelle Belange, wenn nachweislich keine wirtschaftlichen Zwecke mit den Veranstaltungen verfolgt wurden 
     

Tarif U-ST

Gesellige (nicht chorische) Veranstaltungen im Freien mit Musikwiedergaben in Form von Live-Musik durch Musiker:innen oder durch Tonträger ohne Eintritt

  • Beispiele: Straßenfest, Dorf- oder Stadtfeste, Märkte oder sonstige Veranstaltungen, die im Freien stattfinden
  • Wichtig: Dieser Tarif gilt NICHT, sofern hierfür ein Eintrittsgeld oder ein Kostenbeitrag erhoben wird.
  • Preisnachlass: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20%
     

Tarif WM-T

Wiedergabe von Live-Musik oder Musikwiedergabe mittels Tonträger auf Weihnachtmärkten ohne Eintritt 

  • Wichtig: Verantwortlich für die GEMA-Meldung ist der Veranstalter eines Weihnachtsmarktes. Ein Chor ist nur dann zur GEMA-Meldung verpflichtet, wenn er selbst als Veranstalter fungiert. 
  • Preisnachlass: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20%

Weitere Musiknutzung

 

Tarif U-K | 1.1.3. 

Bühnenaufführungen mit Musikwiedergaben (Kabarett), sofern die Musikwiedergaben Bestandteil des Programms sind 

  • Beispiele: Comedyveranstaltungen, Kabarett
  • Preisnachlässe: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20% plus 15% Nachlass für kulturelle Belange, wenn nachweislich keine wirtschaftlichen Zwecke mit den Veranstaltungen verfolgt wurden
     

Tarif BM 

Nutzung des GEMA-Repertoires in Bühnenwerken des Sprechtheaters 

  • Beispiel: (Sprech-)Theateraufführungen mit Musikeinlagen
  • Preisnachlass: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20%
     

Tarif R

Hintergrundmusikwiedergabe ohne Veranstaltungscharakter mit Wiedergabe von Hörfunksendungen

  • Beispiele: Wiedergaben im Gastronomischen Betrieb, Werk- und Büroräumen, so genannter „Ladenfunk“
  • Preisnachlass: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20%
     

Tarif FS

Hintergrundmusikwiedergabe ohne Veranstaltungscharakter mit Wiedergabe von Fernsehsendungen 

  • Beispiele: Wiedergaben im Gastronomischen Betrieb, Werk- und Büroräumen 
  • Preisnachlass: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20%
     

Tarif M-U 

Hintergrundmusikwiedergaben ohne Veranstaltungscharakter mit Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe 

  • Beispiele: Wiedergaben im Gastronomischen Betrieb, Werk- und Büroräumen 
  • Preisnachlass: DCV-Gesamtvertragsnachlass von 20%
     

Tarif VR-OD 10

Hintergrundmusikwiedergabe im Internet

  • Beispiele: Onlinenutzungen in geringem Umfang, wie Music-on-Demand, Video-on-Demand, d.h. die Nutzung von Musik oder Videos mit Musik z.B. auf der Vereinswebsite als Abruf per Download und/oder Streaming oder als Hintergrundmusik 
  • Preisnachlass: Es wird kein DCV-Gesamtvertragslass gewährt.
  • Gemeinwohlnachlass gemäß Tarif: Soweit der Lizenznehmer ein ehrenamtlich geführter Verein ist und eine Bescheinigung seiner Gemeinnützigkeit im Sinne von § 52 AO vorlegt, wird ein Gemeinwohlnachlass in Höhe von 15 % auf die Vergütungen eingeräumt. Voraussetzung ist, dass mit dem Online-Service keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden. Um vom Gemeinwohlnachlass profitieren zu können, ist bei der Anmeldung im Bemerkungsfeld darauf hinzuweisen. 
     

Tarif VR-OD 15

Zeitgleiche oder zeitversetzte öffentliche Zugänglichmachung von Veranstaltungen mit Musik via Internet

  • Beispiele: Lineares Streaming, z.B. bei Konzerten 
  • Preisnachlass: Es wird kein DCV-Gesamtvertragsnachlass gewährt.  

Test Terminveröffentlichung