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Neuer Rechtsschutz für Chorleitende

Für Situationen, in denen sich Chor und Chorleitung uneins über den Chorleitervertrag sind, bietet der Deutsche Chorverband (DCV) gemeinsam mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG ab sofort einen zusätzlichen Rechtsschutz speziell für nebenberuflich tätige Chorleiterinnen und Chorleiter aus DCV-Chören an.

Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt die Versicherung unter anderem für die Vergütung eines eigenen Rechtsanwalts, Gerichtskosten sowie Reisekosten zum Gericht, Kosten für Schlichtungsverfahren, Sachverständigenkosten oder Anwalts- und Gerichtskosten des Gegners (sofern diese laut Urteil vom Versicherungsnehmer zu tragen sind) auf. 

Für jährlich 15 € (Vertrag mit einem Ensemble) bzw. 30 € (bis zu fünf Verträge mit verschiedenen Ensembles) können sich Chorleitende zusätzlich absichern. Hierbei spielt es keine Rolle, ob vertraglich eine Aufwandsentschädigung zwischen Chorleitung und Verein vereinbart wurde oder die Chorleitung ehrenamtlich agiert.

Weitere Informationen, die Beitrittsunterlagen und Ansprechpartner finden sich hier.