GEMA-GESAMTVERTRAG des DCV

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) sorgt in Deutschland dafür, dass Komponist:innen, Textdichter:innen, Musikverleger:innen bzw. deren Rechtsnachfolger:innen bei einer Nutzung ihrer Werke nicht leer ausgehen.
Musiknutzer:innen in Deutschland – also auch alle Chöre und Ensembles – haben es also nur mit einem einzigen Ansprechpartner zu tun, wenn es um die Rechte an geschützten Werken des musikalischen Weltrepertoires geht.
Die GEMA überträgt die Nutzungsrechte an den Veranstalter gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung, die sie dann nach Abzug der Verwaltungskosten an die betroffenen Urheber:innen abführt.
Da alle Chöre der Mitgliedsverbände im Deutschen Chorverband (DCV) regelmäßig Werke des GEMA-Repertoires nutzen, hat der DCV mit der GEMA einen Gesamtvertrag geschlossen.
Die GEMA-Meldungen für alle Mitgliedsvereine erfolgen ab 2025 direkt digital über das Online-Portal der GEMA.
Das beinhaltet der GEMA-Vertrag des DCV
Der Gesamtvertrag, den der DCV mit der GEMA geschlossen hat und dessen neue Fassung am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, gilt für sämtliche DCV-Mitgliedsverbände.
Die GEMA gewährt für alle lizenzpflichtigen Musiknutzungen der Mitglieder des Deutschen Chorverbands, also allen Mitgliedsvereinen, Chören, Kreischorverbänden, Chorbezirken und Sängergruppen, einen Nachlass von 20% auf die Vergütungssätze für chorische und gesellige Veranstaltungen mit Live- und/oder Tonträgerwiedergabe (aktuell nach den Tarifen der GEMA U-K, U-V, RV-L, M-V und U-ST) sowie bei Hintergrundmusik ohne Veranstaltungscharakter mittels Radio, Fernseher oder Tonträger (aktuell nach den Tarifen R, FS, M-U), soweit sie ordnungsgemäß angemeldet sind.
Darüber hinaus gewährt die GEMA den DCV-Mitgliedern zusätzlich einen pauschalen Kulturrabatt in Höhe von 15 Prozent für ordnungsgemäß angemeldete chorische Veranstaltungen auf die Tarife U-K und U-V.
Für die Produktion von Tonträgern (CDs oder DVD) und seit 2025 auch für die Musikwiedergabe im Internet gelten die üblichen Tarife der GEMA, hierfür werden keine Nachlässe gewährt.
Was Chöre zur GEMA-Meldung und neuen Portalnutzung wissen sollten
Jeder (Chor-)Verein, der selbst als Veranstalter bzw. Produzent (z. B. von CDs) fungiert, ist grundsätzlich zur Anmeldung sämtlicher Konzerte, Chorveranstaltungen und anderweitiger Nutzung von Musik unter Angabe der Musikfolgen bzw. Programme verpflichtet. Dies gilt gleichermaßen für kostenpflichtige wie kostenfreie Veranstaltungen und auch bei allen geselligen Veranstaltungen, Weihnachtsfeiern, Theaterabenden, Umzugsmusiken, Festakten bei offiziellen Gelegenheiten, Freundschaftssingen und Wohltätigkeitssingen.
Es gelten für alle Meldungen dabei grundsätzlich die Fristen der GEMA – das bedeutet, bis zum Ende des Folgemonats nach einer Veranstaltung muss diese auch bei der GEMA gemeldet sein. Setlisten müssen spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden.
Kommt ein Verein seiner Meldeverpflichtung nicht nach und/oder die GEMA stellt eine nicht angemeldete Veranstaltung fest, ist sie nach § 4 des Vertrages berechtigt, ihre Ansprüche beim anmeldepflichtigen Veranstalter in doppelter Höhe geltend zu machen.
Da die DCV-Mitgliedsverbände bezüglich der GEMA-Abrechnung unterschiedliche Regelungen mit ihren eigenen Kreisverbänden und Chor-/Vereinen haben, müssen sich die einzelnen Chöre bei konkreten Fragen zur Abrechnung immer an ihren Mitgliedsverband wenden. Sollten Sie unsicher sein, zu welchem Verband Sie gehören, können Sie sich an der neunstelligen DCV-Mitgliedsnummer Ihres Chores orientieren: Die ersten beiden Ziffern geben Auskunft über den jeweiligen Mitgliedsverband. (Hier finden Sie eine Liste aller DCV-Mitgliedsverbände inklusive deren Nummern.)
Zur Meldung ihrer Chor-Veranstaltungen nutzen Chöre ab Januar 2025 direkt das GEMA-Online Portal. Hierüber werden sowohl alle Chorischen Veranstaltungen wie auch die Geselligen Veranstaltungen angemeldet. Die Registrierung erfolgt unter www.gema.de/portal. Die individuellen Zugangsdaten erhalten die Chöre aus den DCV-Mitgliedsverbänden per Post von der GEMA. Nach der Auswahl des richtigen Tarifes und Eingabe aller notwendigen Daten erfolgt die Berechnung der korrekten Lizenz. Ebenso wird die Setlist online mit eingereicht. Alle Veranstaltungen, Lizenzen und Rechnungen der Vergangenheit werden im GEMA-Account des Vereins archiviert. Auch Setlist-Vorlagen mit Repertoire können gespeichert und wiederverwendet werden. Korrekturen und Änderungen der Meldungen erfolgen ebenfalls im Portal.
Weitere Informationen und Hilfen
Über eine extra für den DCV erstellte Landingpage der GEMA finden Mitglieder direkt zum richtigen Tarif im Portal der GEMA. Zudem erklärt dort eine “Schritt-für-Schritt”-Anleitung den Anmeldeprozess im Portal ausführlich und gibt Tipps und Hilfestellungen.
Zum Start der Online-Meldungen über das Portal bietet die GEMA ab Januar auch Webinare an. Die Termine und Anmeldemöglichkeiten finden sich ebenfalls über die DCV-Landingpage der GEMA.