Versicherungen

Mit dem Gruppenversicherungsvertrag der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG gewährleistet der Deutsche Chorverband (DCV), dass seine Chorverbände, Sängerbünde, Bezirke, Gaue, Vereine, die Deutsche Chorjugend und alle gemeldeten Mitglieder bei den jeweiligen satzungsgemäßen Aufgaben und Tätigkeiten versichert sind.

Mit dem Rundumschutz  besteht für die Mitgliedsverbände für sich und ihre angeschlossenen Kreise und Vereine und deren Mitglieder eine erweiterte Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung und außerdem für alle Mitglieder der Vereine eine Unfallversicherung. (Vom Rundumschutz ausgenommen sind die Mitglieder des ChorVerband NRW, der einen Erweiterten Basisschutz vereinbart hat.)

Die Gruppenversicherung besteht für die Dauer der ordentlichen Mitgliedschaft für die im DCV zusammengeschlossenen Verbände und Vereine sowie deren Mitglieder. Scheidet ein Verein bzw. Verband aus dem DCV aus, so endet damit auch für das einzelne Mitglied der Versicherungsschutz.

Für Streitigkeiten innerhalb eines Ensembles, speziell zwischen Chorleitung und Chor, bietet der DCV gemeinsam mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG einen zusätzlichen Rechtsschutz speziell für nebenberuflich tätige Chorleiter:innen aus DCV-Chören an. Diese Zusatzversicherung schützt die Chorleitung bei gerichtlichen Streitigkeiten aus den Chorleitungsverträgen.

KONTAKT

Bei Fragen zum Versicherungsschutz oder für eine Beratung bei Zusatzversicherungen wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer neunstelligen DCV-Mitgliedsnummer an:

ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Tel: +49211 9 63-37 64
Fax: +49211 9 63-36 26
duesseldorf[at]arag-sport.de