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Start des neuen Amateurmusikfonds

Ab sofort können sich Musikensembles, Chöre, Orchester, Bands und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich um eine Förderung von Projekten aus dem neu geschaffenen Amateurmusikfonds bewerben. Der von der Beauftragten für Kultur und Medien geförderte Fonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) soll Ensembles unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Musik auf die Bühne bringen.

Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, deren Träger, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik (Trägerschaft gem. Satzung) für regionale Projekte sowie Kreis-, Landes- oder Bundesverbände oder andere Organisationen der Amateurmusik für überregionale Projekte.

Die Antragstellung ist bis zum 10. Oktober 2023 möglich. Die Projektlaufzeit kann ab dem 01. Januar 2024 beginnen und höchstens bis zum 15. Oktober 2024 dauern.

Projekte von Ensembles oder deren Träger können für lokale Projekte eine Förderung von mindestens 2.500 EUR bis maximal 10.000 EUR erhalten. Projekte, die überregional bzw. bundesweit (zum Beispiel durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände) wirken, können eine Förderung von 10.000 EUR bis grundsätzlich höchstens 75.000 EUR erhalten.

Alle weiteren Informationen zur Ausschreibung und Antragsstellung unter www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds.